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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Buchhandel und Schulen

 

1. Anwendungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für Verträge zwischen der Bildungsverlag EINS GmbH (im Folgenden BV EINS), Hansestraße 115, 51149 Köln, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 71724, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilmar Diepgrond, und Buchhändlern sowie Schulen dar.

2. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

  1. Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise für Bücher unterliegen der gesetzlichen Preisbindung und sind verbindliche Endpreise. Preisänderungen und Preisirrtümer bleiben vorbehalten.
  2. Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart ist. Die Lieferung gegen Vorkasse behalten wir uns vor.
  3. Die dem Buchhandel gewährten Rabatte werden unter Berücksichtigung des buchhändlerischen Services, dem Beitrag der Buchhändler zu flächendeckenden Versorgung mit Büchern und weiterer Kriterien ermittelt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Kriterienkatalog, den BV EINS auf Anfrage auch zusendet.
  4. Für Schulen gewähren wir Nachlässe laut Preisbindungsgesetz (externer Link).
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von BV EINS.
    Soweit der Kunde Buchhändler ist, wird die Weiterveräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet, wobei BV EINS zur Sicherung die aus der Veräußerung erwachsene Forderung abgetreten wird. Die Abtretung wird begrenzt durch die Höhe der Gesamtforderung aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. BV EINS ist berechtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen.

3. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versandkosten

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von BV EINS. Versendet BV EINS die Ware auf Verlangen des Kunden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald BV EINS die Ware dem zur Versendung vorgesehenen Unternehmen übergeben hat. Versand- und Verpackungskosten ab dem Sitz von BV EINS gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Mängel

  1. Ist der Kunde Unternehmer, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch BV EINS, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, BV EINS unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat BV EINS den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.

5. Haftung

  1. BV EINS haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.
  2. Sofern BV EINS auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Soweit die Haftung von BV EINS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von BV EINS.
  4. BV EINS haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen, Servern oder Datenleitungen zu einem Rechenzentrum und die ständige Verfügbarkeit seiner Internetseiten.

6. Aufrechnung

  1. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

7. Anwendbares Recht, salvatorische Klausel, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz von BV EINS.